LAG München, vom 18.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 616/99
ArbG München, vom 20.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 16021/98
Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft Ausgeschiedenen; Teilrentenberechnung nach § 2 Abs. 5 BetrAVG bei vereinbarter Berücksichtigung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades
BAG, Urteil vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 3 AZR 567/00
DRsp Nr. 2002/3607
Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft Ausgeschiedenen; Teilrentenberechnung nach § 2 Abs. 5BetrAVG bei vereinbarter Berücksichtigung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades
»1. Die vorgezogene Betriebsrente (§ 6BetrAVG) des vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers ist unter Rückgriff auf die Grundsätze des Betriebsrentengesetzes zu errechnen. Eine gesetzliche Berechnungsregel gibt es hierfür nicht.
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