LSG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 15.01.2019
L 8 AS 251/18 B ER
Normen:
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB II § 39 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Stralsund, vom 03.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 137/18

Vorläufige Gewährung von Alg IIAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen AufhebungsbescheidUngenehmigte Ortsabwesenheit aufgrund der Pflege eines pflegebedürftigen Elternteils

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2019 - Aktenzeichen L 8 AS 251/18 B ER

DRsp Nr. 2022/10486

Vorläufige Gewährung von Alg II Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Aufhebungsbescheid Ungenehmigte Ortsabwesenheit aufgrund der Pflege eines pflegebedürftigen Elternteils

OrientierungssatzZum Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs 4a SGB 2 bei längerer ungenehmigter Ortsabwesenheit aufgrund der Pflege eines pflegebedürftigen Elternteils trotz Rückkehrwillens.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stralsund vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB II § 39 Nr. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Arbeitslosengeld II für die Zeit ab März 2018.

Der 1964 geborene Antragsteller bewohnte seit Ende 2006 in A-Stadt in der A-Straße eine Mietwohnung, für die ab Februar 2018 monatlich eine Gesamtmiete i.H.v. 302,29 € sowie ein Abschlag auf die Trink- und Schmutzwassergebühren i.H.v. 25 € zu zahlen waren.