Der Antrag der Antragsteller auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 11. November 2016 wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Antragsverfahren auf 35 000 € festgesetzt.
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Die Antragsteller, 14 natürliche Personen, begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen ein von dem Bundesministerium des Innern erlassenes Verbot des Vereins Hells Angels Motorradclub Bonn.
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