Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 25. Mai 2011 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Meiningen vom 24. August 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren tragen die Beklagten.
Die Klägerin macht als Berufsgenossenschaft und zuständiger Unfallversicherer für das Unternehmen G. Bau GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche aus einem Unfall des bei ihr versicherten und bei dem vorgenannten Unternehmen beschäftigten Geschädigten geltend.
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