BFH - Urteil vom 19.04.2012
III R 85/09
Normen:
EStG § 74 Abs. 1 S. 4; EStG § 74 Abs. 2; FGO § 102; SGB X § 104 Abs. 1 S. 1, 4; SGB X § 104 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 02.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 285/06

Vorliegen einer Abzweigung oder Erstattung durch Ermittlung in Form der Auslegung bei Auszahlungsbegehren eines Sozialleistungsträgers von zugunsten eines Berechtigten festgesetztem Kindergeld

BFH, Urteil vom 19.04.2012 - Aktenzeichen III R 85/09

DRsp Nr. 2012/13686

Vorliegen einer Abzweigung oder Erstattung durch Ermittlung in Form der Auslegung bei Auszahlungsbegehren eines Sozialleistungsträgers von zugunsten eines Berechtigten festgesetztem Kindergeld

1. Begehrt ein Sozialleistungsträger die Auszahlung von zugunsten des Berechtigten festgesetztem Kindergeld und legt er dabei die Anspruchsgrundlage für dieses Begehren nicht eindeutig oder unzutreffend dar, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob Abzweigung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG oder Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG begehrt wird.