SG Ulm, vom 07.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 785/04
Vorliegen einer Ausbildungsanrechnungszeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2006 - Aktenzeichen L 10 R 3634/05
DRsp Nr. 2006/27500
Vorliegen einer Ausbildungsanrechnungszeit
Wenn die Ausbildungspause zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung allein auf ausbildungsorganisatorischen Maßnahmen beruht, der Zeitraum jedoch weit über vier Monate beträgt, so liegt keine Anrechnungszeit iS einer unvermeidbaren Zwischenzeit vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]