LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluß vom 20.12.2006
L 13 AS 31/06 ER
Normen:
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c § 7 Abs. 3a Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg (Oldenburg) - S 47 AS 696/06 ER - 03.11.2006,

Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluß vom 20.12.2006 - Aktenzeichen L 13 AS 31/06 ER

DRsp Nr. 2007/3162

Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

1. Der Vermutungsregel in § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II steht nicht entgegen, dass sich die Eigentümerschaft an jedem Haushaltsgegenstand klar jeweils einem der Partner zuordnen lässt. Es kommt vielmehr auf die Einräumung des Mitgebrauchs an. 2. Ob eine Bedarfsgemeinschaft iS des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II vorliegt, muss eine Gesamtschau der Indizien mit ihrer Gewichtung und Bewertung ergeben, wobei auch das gemeinsame Freizeitverhalten von Bedeutung sein kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c § 7 Abs. 3a Nr. 1 ;
Vorinstanz: SG Oldenburg (Oldenburg) - S 47 AS 696/06 ER - 03.11.2006,