LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.03.2019
14 Sa 667/18
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 03.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 130/18

Vorliegen einer Behinderung und Verlängerung von Befristungsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeitern

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.03.2019 - Aktenzeichen 14 Sa 667/18

DRsp Nr. 2020/536

Vorliegen einer Behinderung und Verlängerung von Befristungsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeitern

Im Fall einer Behinderung ist deren Kausalität für eine verzögerte Erreichung von Qualifizierungszielen keine Tatbestandsvoraussetzung des § 2 Abs. 1 S. 6 WissZeitVG.

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 03.07.2018 - 6 Ca 130/18 Ö - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, gegenüber dem Kläger ein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als wissenschaftlicher Mitarbeiter für 22,5 Monate befristet in Vollzeit an der T. U. B., I., Abt. B. und B., vergütet nach der Entgeltgruppe 13 TV-L, abzugeben.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird für das Berufungsverfahren auf 14.146,65 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IX § 2 Abs. 1;

Tatbestand:

Wegen des erstinstanzlichen Sachvortrags der Parteien wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils, Seiten 2 bis 5, verwiesen.

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen.