Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 03.08.2022 - Az.:
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Beklagte ist ein Unternehmen in der Metallindustrie mit Hauptsitz in U. Sie unterhält weitere Standorte, unter anderem in L.. Dort ist der Kläger seit dem 01.08.2010 als CNC-Anlagenführer beschäftigt. Der zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag vom 18.06.2010 enthält unter Ziffer 11 folgende Regelung:
1. 2. - - - - - - 3. 1. 2. - - - - - - 3. 4. 5.
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