LSG Bayern - Beschluß vom 22.06.2006
L 3 U 267/03
Normen:
JVEG § 3 ;
Vorinstanzen:
SG München, vom 13.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 353/99

Vorschusses nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

LSG Bayern, Beschluß vom 22.06.2006 - Aktenzeichen L 3 U 267/03

DRsp Nr. 2007/20033

Vorschusses nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Dem Berechtigten sind iS von § 3 JVEG keine erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstanden oder werden voraussichtlich entstehen, wenn bei einer Entfernung von ca 333 km Fahrstrecke einfach mit dem PKW insgesamte Fahrtkosten von 166,50 Euro bzw mit der Bahn ein Fahrkartenpreis von 134 Euro für Hin- und Rückfahrt entstanden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 3 ;
Vorinstanz: SG München, vom 13.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 353/99