LSG Hessen - Beschluss vom 18.11.2005
L 4 B 103/05 SB
Normen:
SGG § 114 Abs. 2 S. 1 § 78 ;
Vorinstanzen:
SG Darmstadt, vom 07.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SB 84/04

Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage

LSG Hessen, Beschluss vom 18.11.2005 - Aktenzeichen L 4 B 103/05 SB

DRsp Nr. 2008/8901

Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage

Hat die Widerspruchsbehörde irrtümlich oder fehlerhaft nur über einen Teil der belastenden Verfügungssätze entschieden, so ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, dass das Vorverfahren durchgeführt wurde, erfüllt. Eine Aussetzung des Rechtsstreits zur Nachholung des Widerspruchsverfahren kommt daher nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 114 Abs. 2 S. 1 § 78 ;
Vorinstanz: SG Darmstadt, vom 07.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SB 84/04