SG Darmstadt, vom 07.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SB 84/04
Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage
LSG Hessen, Beschluss vom 18.11.2005 - Aktenzeichen L 4 B 103/05 SB
DRsp Nr. 2008/8901
Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage
Hat die Widerspruchsbehörde irrtümlich oder fehlerhaft nur über einen Teil der belastenden Verfügungssätze entschieden, so ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, dass das Vorverfahren durchgeführt wurde, erfüllt. Eine Aussetzung des Rechtsstreits zur Nachholung des Widerspruchsverfahren kommt daher nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]