Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2012 - AZ:
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die BKK für Heilberufe war als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin einer gesetzlichen Krankenkasse und beschäftigte zuletzt ca. 270 Arbeitnehmer. Mit Bescheid vom 02.11.2011 verfügte das Bundesversicherungsamt, dass sie mit Ablauf des 31.12.2011 gemäß § 153 S. 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. § 90 Abs. 1 SGB IV geschlossen wird. Die Beklagte wickelt die Geschäfte der geschlossenen Krankenkasse ab.
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