Wegeunfall einer Fahrgemeinschaft bei Umweg zum Tanken
LSG Chemnitz, Urteil vom 20.09.2006 - Aktenzeichen L 2 U 130/04
DRsp Nr. 2007/20475
Wegeunfall einer Fahrgemeinschaft bei Umweg zum Tanken
Für den Mitfahrer besteht kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Fahrer einer Fahrgemeinschaft einen nicht versicherten Umweg unternimmt, um in Luxemburg billiger zu tanken. Der Umweg muss auch für ihn im eigenwirtschaftlichen Interesse liegen, und es muss ihm zudem zumutbar sein den Fahrer zu bitten, ihn vorher zu Hause abzusetzen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]