LSG Hessen - Beschluß vom 27.12.2006
L 9 AS 707/06 ER
Normen:
SGG § 86b ;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 707/06

Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Interesselosigkeit an einer gerichtlichen Entscheidung

LSG Hessen, Beschluß vom 27.12.2006 - Aktenzeichen L 9 AS 707/06 ER

DRsp Nr. 2007/3152

Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Interesselosigkeit an einer gerichtlichen Entscheidung

Reagiert die Beschwerdeführerin auf mehrere Anfragen des Gerichts nicht und legt sie die Behördenakten nicht vor, so ist ein derartiges Verhalten von einer Interesselosigkeit an einer gerichtlichen Entscheidung geprägt, was den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses zur Folge hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 86b ;
Vorinstanz: SG Kassel, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 707/06