LAG Berlin, vom 11.12.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 63/73
Weiterbeschäftigungsanspruch: Jugendvertreter
BAG, Urteil vom 12.02.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 79/74
DRsp Nr. 2007/24760
Weiterbeschäftigungsanspruch: Jugendvertreter
»1. Aufgrund des Benachteiligungsverbotes in § 78 Satz 2 BetrVG darf einem Betriebsratsmitglied eine konkrete Chance in seiner beruflichen Entwicklung nicht vereitelt werden.2. Die Weigerung des Ausbildenden, einen Auszubildenden, der Betriebsratsmitglied ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen, ist eine solche Benachteiligung.3. Vor Inkrafttreten des § 78aBetrVG konnte ein Auszubildender, der dem Betriebsrat angehörte, die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht verlangen, wenn für die Ablehnung des Ausbildenden sachlich vertretbare Gründe vorlagen.«