LAG Thüringen - Urteil vom 09.02.2017
3 Sa 403/15
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1; ZPO § 138;
Vorinstanzen:
ArbG Nordhausen, vom 15.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 806/14

Weiterführung des Betriebs durch die bisherige Arbeitgeberin bei Übertragung betrieblicher Aufgaben auf ein anderes UnternehmenFeststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der bisherigen Arbeitgeberin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur tatsächlichen Weiterführung der Geschäftstätigkeit durch eine neue eigenverantwortliche natürliche oder juristische Person

LAG Thüringen, Urteil vom 09.02.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 403/15

DRsp Nr. 2018/356

Weiterführung des Betriebs durch die bisherige Arbeitgeberin bei Übertragung betrieblicher Aufgaben auf ein anderes Unternehmen Feststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der bisherigen Arbeitgeberin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur tatsächlichen Weiterführung der Geschäftstätigkeit durch eine neue eigenverantwortliche natürliche oder juristische Person

1. Klagt eine Arbeitnehmerin gegen ihre bisherige Arbeitgeberin auf die Feststellung, dass kein Betriebsübergang stattgefunden hat, beruft sie sich damit auf die ursprünglich bestehende Rechtslage vor dem streitigen Betriebsübergang. Diese für die Arbeitnehmerin günstige Rechtslage ist in der Regel unstreitig. 2. Beruft sich die Arbeitgeberin demgegenüber darauf, dass dieses unstreitig bestehende Arbeitsverhältnis auf eine neue Betriebsinhaberin übergegangen ist und ist dieser Betriebsübergang streitig, obliegt es der Arbeitgeberin, die für sie günstigen Tatsachen zu Gunsten eines Betriebsüberganges vorzutragen, wozu die Arbeitgeberin alle Tatsachen darzulegen und unter Beweis zu stellen hat, aus denen sich sämtliche nach § 613a BGB für einen Betriebsübergang erforderlichen Voraussetzungen ergeben. 3. Ein non liquet oder unschlüssiger Sachvortrag gehen grundsätzlich zu Lasten der Arbeitgeberin.