1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Oktober 2016 -
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Januar 2016 -
3. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 84 % und die Beklagte 16 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin allein zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und hilfsweise um einen Nachteilsausgleich.
Die Klägerin (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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