1. Auf die Revision der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2016 -
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. November 2015 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Januar 2015 aufgelöst worden ist.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 48 % und die Beklagte 52 % zu tragen. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz über die Wirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen.
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