1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2016 -
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. März 2016 -
3. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Klägerin (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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