1. Auf die Revision der Klägerin und unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2014 - 15 Sa 1132/13 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Mai 2011 -
2. Die Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts wird - weitergehend - zurückgewiesen, soweit diese sich gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts über den zu Nr. 1 erhobenen Antrag (Feststellungsantrag) und gegen ihre Verurteilung richtet, an die Klägerin 1.884,96 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 314,16 Euro brutto seit dem 1. Kalendertag der Monate Dezember 2010 bis Mai 2011 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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