Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18.11.2016 -
1. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 11.191,26 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.3.2017 zu zahlen.
2. Im Übrigen werden die Klage und Widerklage abgewiesen und die Berufung der Klägerin zur Gänze und die Berufung der Beklagten im Übrigen zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt die Klägerin.
Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die jeweils gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beigetriebenen Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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