LSG Chemnitz - Urteil vom 24.01.2006
L 6 AL 22/04
Normen:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 145 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 16 AL 172/03 - 01.04.2004,

Wert des Beschwerdegegenstandes bei Sperrzeit

LSG Chemnitz, Urteil vom 24.01.2006 - Aktenzeichen L 6 AL 22/04

DRsp Nr. 2007/20494

Wert des Beschwerdegegenstandes bei Sperrzeit

Für den Wert des Beschwerdegegenstandes ist allein die versagte Leistung maßgeblich, wenn sich der Kläger gegen die Aufhebung einer schon bewilligten Arbeitslosenhilfe wegen des Eintritts einer Sperrzeit wendet. Nicht möglich ist eine Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 145 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 16 AL 172/03 - 01.04.2004,