I. Der im Juli 1939 geborene Kläger begehrt die Rücknahme bestandskräftiger Höchstwertfestsetzungen seines Rechts auf Dienstbeschädigungsausgleich (DBA), die Neufeststellung eines höheren Werts dieses Rechts für Bezugszeiten ab 1. Januar 2000 sowie die Zahlung entsprechend höherer monatlicher Geldbeträge.
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