Auf die Beschwerde des Klägers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.12.2016 -
Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
I. Der Kläger wendet sich gegen die Wertfestsetzung durch das Arbeitsgericht.
Er hat sich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung vom 04.10.2016, zugegangen am 06.10.2016, sowie gegen eine weitere am 27.10.2016 zugegangene fristlose Kündigung gewehrt und den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum 30.11.2016 geltend gemacht.
Zusammengefasst hat der Kläger folgende Anträge angekündigt:
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
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