LAG Hamm - Urteil vom 07.12.1995
16 Sa 525/95
Vorinstanzen:
I. ArbG Gelsenkirchen - Schlußurteil vom 24. November 1994 - 6 (3) Ca 130/94 -,
II. BAG - Revision zurückgewiesen am 19. Mai 1998 - 9 AZR 327/96 -,

Wettbewerbsverbot: einmal erklärter Verzicht gilt auch bei Wiederholungskündigung fort

LAG Hamm, Urteil vom 07.12.1995 - Aktenzeichen 16 Sa 525/95

DRsp Nr. 1999/4161

Wettbewerbsverbot: einmal erklärter Verzicht gilt auch bei Wiederholungskündigung fort

Hat sich der Arbeitgeber anläßlich einer Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer von dem ursprünglich vereinbarten Wettbewerbsverbot wirksam losgesagt, bedarf es im Falle der Wiederholungskündigung keiner neuerlichen Aussage bezüglich des Wettbewerbsverbots.

Tatbestand:

Der Kläger verfolgt Ansprüche auf Zahlung einer Karenzentschädigung.