LAG Köln - Urteil vom 08.12.1995
13 Sa 1153/95
Normen:
GG Art. 12 ; HGB § 60 Abs. 1 ; ZPO § 888 Abs. 2, § 935 ;
Fundstellen:
AP Nr. 11 zu § 60 HGB
AP Nr. 12 zu § 611 BGB Treuepflicht
AP Nr. 13 zu § 62 ArbGG 1979
EzA § 60 HGB Nr. 15
LAGE § 60 HGB Nr. 5
Vorinstanzen:
ArbG Aachen - 7 (5) Ga 43/95 - 20.11.95,

Wettbewerbsverbot: Reichweite einer Unterlassungsverfügung - Voraussetzungen

LAG Köln, Urteil vom 08.12.1995 - Aktenzeichen 13 Sa 1153/95

DRsp Nr. 2001/4316

Wettbewerbsverbot: Reichweite einer Unterlassungsverfügung - Voraussetzungen

1. Den durch einstweilige Verfügung durchsetzbaren Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers löst noch nicht die Tatsache aus, daß der Arbeitnehmer in einem fortdauernden Arbeitsverhältnis seinen Arbeitgeber gegen einen anderen Arbeitgeber oder Auftraggeber austauschen will: Ein derart weitgehender Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers ist mit Rücksicht auf Art. 12 GG und § 888 Abs. 2 ZPO nicht anzuerkennen. 2. Ein - auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer - Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers ist aber dann gegeben, wenn es sich bei dem zweiten Vertragspartner des Arbeitnehmers um einen Wettbewerber des ersten Arbeitgebers handelt. 3. Der Anwendungsbereich von § 60 Abs. 1 HGB ist in verfassungskonformer Auslegung auf solche Betätigungen einzuschränken, die dem Arbeitgeber schädlich werden können.