Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. September 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes -
Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
I.
In der Zeit vom 30.1.2013 bis zum 11.12.2013 gewährte die Klägerin, die in Brandenburg bis Ende des Jahres 2013 drei Einrichtungen der Jugendhilfe betrieb, dem vom Jugendamt des Beklagten betreuten Jugendlichen B... Hilfe zur Erziehung in Form der geschlossenen Heimunterbringung in der Wohngruppe N... am See.
1. 2.
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