SG Düsseldorf, vom 22.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 39 RJ 192/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsfrist - fehlende Kontrolle des Fax-Sendeberichts
BSG, Beschluß vom 29.04.2005 - Aktenzeichen B 13 RJ 50/04 R
DRsp Nr. 2005/18957
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsfrist - fehlende Kontrolle des Fax-Sendeberichts
Bei fristwahrenden per Fax übermittelten Schriftsätzen ist vorzusehen, anhand des auszudruckenden Sendeberichts zu kontrollieren, dass der Schriftsatz abgesandt worden ist und keine Fehlermeldung vorliegt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]