LSG Bayern - Beschluß vom 19.07.2006
L 16 R 489/04
Normen:
JVEG § 2 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 05.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 RJ 555/02

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis durch Antrag auf Entschädigung bei unzuständiger Stelle

LSG Bayern, Beschluß vom 19.07.2006 - Aktenzeichen L 16 R 489/04

DRsp Nr. 2007/20028

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis durch Antrag auf Entschädigung bei unzuständiger Stelle

Vom eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 1 JVEG ist die Begründung nicht gedeckt, eine Übersendung des Entschädigungsantrags an eine Behörde komme der an das zuständige Gericht gleich und der verspätete Eingang bei Gericht sei nicht dem Antragsteller, sondern der Behörde anzulasten. Sie stellt auch keinen begründeten Wiedereinsetzungsantrag dar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 2 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Regensburg, vom 05.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 RJ 555/02