Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Januar 2013 - 4 Sa 1113/11 - wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Der Streitwert für die Revision wird auf 13.861,52 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Höhe der der Klägerin zustehenden Witwenrente und in diesem Zusammenhang über die Wirksamkeit einer sog. Altersabstandsklausel.
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