BSG - Beschluss vom 14.03.2013
B 13 R 188/12 B
Normen:
SGG § 63 Abs. 2; SGG § 63 Abs. 3; SGG § 67 Abs. 2 S. 4; ZPO § 184 Abs. 1; ZPO § 184 Abs. 2;
Fundstellen:
AnwBl 2013, 235
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 29.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 27/12
SG Lübeck, vom 24.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 18 R 670/08

Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Zustellung im Ausland; Geltung der Dreimonatsfrist bei der Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigter; Rechtsfolge des Unterlassens eines Hinweises nach § 184 Abs. 2 S. 3 ZPO

BSG, Beschluss vom 14.03.2013 - Aktenzeichen B 13 R 188/12 B

DRsp Nr. 2013/7943

Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Zustellung im Ausland; Geltung der Dreimonatsfrist bei der Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigter; Rechtsfolge des Unterlassens eines Hinweises nach § 184 Abs. 2 S. 3 ZPO

1. Mit dem Verlangen, ein Prozessbeteiligter möge einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten bestellen, ist auf die Rechtsfolgen hinzuweisen, die sich ergeben, wenn die Bestellung unterbleibt. 2. Bestellt der Prozessbeteiligte auf ein Verlangen ohne einen derartigen Hinweis einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten, ist die Zustellung an diesen unwirksam. 3. Ein Prozessbeteiligter kann sich in Fristsachen auf die üblichen Postlaufzeiten verlassen; für Auslandseinlieferungen können diese einer UNEX-Laufzeitstudie entnommen werden.

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29. März 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGG § 63 Abs. 2; SGG § 63 Abs. 3; SGG § 67 Abs. 2 S. 4; ZPO § 184 Abs. 1; ZPO § 184 Abs. 2;

Gründe:

I

Die in Athen wohnende Klägerin ist deutsche Staatsangehörige. Sie bezieht seit 2005 eine Regelaltersrente der beklagten DRV Nord. Streitig ist die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten der Jahre 1995 bis 2005.