Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29. März 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Die in Athen wohnende Klägerin ist deutsche Staatsangehörige. Sie bezieht seit 2005 eine Regelaltersrente der beklagten DRV Nord. Streitig ist die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten der Jahre 1995 bis 2005.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|