LAG Hamm - Urteil vom 09.06.2005
8 Sa 62/05
Normen:
KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bochum, vom 11.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 793/04

Wiederholte Schlechtleistung des Arbeitnehmers - Versetzung vor Kündigung

LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 62/05

DRsp Nr. 2005/18723

Wiederholte Schlechtleistung des Arbeitnehmers - Versetzung vor Kündigung

»Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Falle wiederholter Schlechtleistung (Unzuverlässigkeit bei Sicherheitsmontagen in der Automobilproduktion) zur Vermeidung einer Kündigung auf einen vertragsgerechten Arbeitsplatz mit geringerer Verantwortung umzusetzen.«

Normenkette:

KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Mit seiner Klage wendet sich der im Jahre 1966 geborene, verheiratete und gegenüber zwei Kindern unterhaltspflichtige Kläger, welcher aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages seit dem 28.03.1988 im Betrieb der Beklagten als Montagearbeiter gegen ein monatliches Bruttoeinkommen von zuletzt 2.501,50 EUR brutto beschäftigt ist und zuletzt in der Fertigmontage eingesetzt war, gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung vom 18.02.2004 mit Wirkung zum 31.07.2004.