LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.07.2019
15 Sa 1495/18
Normen:
ZPO § 91;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 08.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 131/18

Wiederholte sexuelle Belästigung als wirksamer Grund für fristlose KündigungSexuelle Belästigung durch Versenden von E-Mails mit Links zu Videos mit beeinträchtigendem Inhalt

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.07.2019 - Aktenzeichen 15 Sa 1495/18

DRsp Nr. 2021/1597

Wiederholte sexuelle Belästigung als wirksamer Grund für fristlose Kündigung Sexuelle Belästigung durch Versenden von E-Mails mit Links zu Videos mit beeinträchtigendem Inhalt

Bei der Prüfung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist kommt es auf Gewicht und Auswirkungen der vertraglichen Pflichtverletzung an.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 8. August 2018 - 3 Ca 131/18 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug nur noch um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 9. März 2018.

Die Beklagte betreibt eine Onlinemarketing Agentur.