LAG Köln - Urteil vom 30.11.2023
6 Sa 160/23
Normen:
KSchG § 4 S. 1; ZPO § 259;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4230/22

Wiederholung der Beweisaufnahme im Falle von Fehlern bei der Durchführung der Beweiswürdigung; Zugang einer Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 30.11.2023 - Aktenzeichen 6 Sa 160/23

DRsp Nr. 2024/4333

Wiederholung der Beweisaufnahme im Falle von Fehlern bei der Durchführung der Beweiswürdigung; Zugang einer Kündigung

Die Wiederholung einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht kommt nur dann in Betracht, wenn das Berufungsgericht zur Überzeugung gelangt, dass ein Fehler bei der Durchführung der Beweisaufnahme oder bei der Beweiswürdigung selbst erkennbar ist.

Tenor

1. Das - die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.01.2023 - 4 Ca 4230/22 - zurückweisende - Versäumnisurteil vom 07.09.2023 bleibt aufrechterhalten.

2. Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 4 S. 1; ZPO § 259;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung und dabei schon über die Frage, ob dem Kläger die Kündigung überhaupt zugegangen ist.

Der Kläger war bei der Beklagten, einem Zeitarbeitsunternehmen, seit dem 17.01.2022 als Verpacker beschäftigt. Vereinbarungsgemäß erhielt er einen Bruttostundenlohn in Höhe von 15,00 EUR.

1. 2. 3. 1. 2.