1. Das - die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.01.2023 -
2. Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung und dabei schon über die Frage, ob dem Kläger die Kündigung überhaupt zugegangen ist.
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Zeitarbeitsunternehmen, seit dem 17.01.2022 als Verpacker beschäftigt. Vereinbarungsgemäß erhielt er einen Bruttostundenlohn in Höhe von 15,00 EUR.
1. 2. 3. 1. 2.
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