Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der ihm im Jahr 2010 wiedererteilten Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, L, M und S.
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