1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 28.02.2012, Az.:
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, dem Kläger gegenüber den ersten fachärztlichen Hintergrunddienst der Inneren Abteilung am Wochenende als Rufbereitschaftsdienst anzuordnen.
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