Der Kläger wendet sich gegen eine Befristung des Arbeitsverhältnisses auf den 31.08.2004 durch Vereinbarung vom 19.12.2003.
Der Kläger ist am 12.13.14xx geboren. Seit dem 01.04.1992 schlossen die Parteien zahlreiche befristete Arbeitsverträge über eine Tätigkeit des Klägers an der Universität B1xx-xxxxx, zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft und ab dem 01.04.1998 als wissenschaftlicher Mitarbeiter:
- zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft:
01.04.1992 bis 30.09.1992 19 Stunden,
15.10.1993 bis 31.12.1993 12 Stunden,
01.01.1994 bis 31.01.1994 15 Stunden,
01.02.1994 bis 28.02.1994 15 Stunden,
01.03.1994 bis 31.03.1994 19 Stunden,
01.04.1994 bis 31.07.1994 19 Stunden,
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