I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. September 2015 -
II. Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 87,5% und die Beklagte zu 12,5 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 69 % und die Beklagte zu 31 % zu tragen.
III. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen, für die Beklagte wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob die Klägerin Urlaubsabgeltung für 12 Urlaubstage sowie die Berichtigung ihres Zeugnisses beanspruchen kann.
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