LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.02.2016
8 Sa 1923/15
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 55 Ca 5071/15

Wirksamer Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche in einem Aufhebungsvertrag

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 1923/15

DRsp Nr. 2018/10999

Wirksamer Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche in einem Aufhebungsvertrag

In einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitnehmer wirksam auf entstandene Abgeltungsansprüche d. gesetzlichen Mindesturlaubs verzichten.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. September 2015 - 55 Ca 5071/15 teilweise dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 1.661,52 EUR (eintausendsechshunderteinundsechzig 52/100) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 19.11.2014 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 87,5% und die Beklagte zu 12,5 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 69 % und die Beklagte zu 31 % zu tragen.

III. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen, für die Beklagte wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4; BUrlG § 13 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob die Klägerin Urlaubsabgeltung für 12 Urlaubstage sowie die Berichtigung ihres Zeugnisses beanspruchen kann.