LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.01.2017
3 Sa 244/16
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 69
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 11.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 244 c/16

Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Gas-und Wasserinstallateurs wegen verbaler Entgleisungen gegenüber dem Geschäftsführer eines familiengeführten Kleinbetriebs

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 244/16

DRsp Nr. 2017/12765

Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Gas-und Wasserinstallateurs wegen verbaler Entgleisungen gegenüber dem Geschäftsführer eines familiengeführten Kleinbetriebs

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 11.08.2016 - Az. 2 Ca 244 c/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung vom 19.02.2016 mit dem Vorwurf der Beleidigung des Geschäftsführers und des ehemaligen Geschäftsführers.

Der Kläger ist am ...1954 geboren, war bei der Kündigung also 62 Jahre alt. Er ist verheiratet. Seit dem 28.10.1992 ist er bei der Beklagten als Geselle im Bereich der Gas- und Wasserinstallation in N... beschäftigt. Der Bruttomonatsverdienst betrug zuletzt durchschnittlich 3.315,42 EUR.

Im Betrieb der Beklagten sind unter Einschluss des Klägers insgesamt drei Gesellen und die Mutter der Geschäftsführer als Büroangestellte beschäftigt, außerdem ein Auszubildender. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war zuletzt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 31.01.2007 (Anl. K1, Bl. 6-11 d.A.).

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