Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 09. November 2017 –
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 12. April 2017 mit dem 30. September 2017 geendet hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 95% und die Beklagte 5% zutragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen.
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