OLG Nürnberg - Beschluss vom 22.09.2021
4 U 1292/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; SGB XI § 87a S. 6;
Vorinstanzen:
LG Amberg, vom 30.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 725/20

Wirksamkeit der Pauschalierungsregelung eines PflegevertragesFall vorübergehender Abwesenheit vom PflegeheimKeine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund der Beschränkungen durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.09.2021 - Aktenzeichen 4 U 1292/21

DRsp Nr. 2022/12330

Wirksamkeit der Pauschalierungsregelung eines Pflegevertrages Fall vorübergehender Abwesenheit vom Pflegeheim Keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund der Beschränkungen durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Zu den Auswirkungen der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Beschränkungen auf den Pflegevertrag in einem Pflegeheim.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; SGB XI § 87a S. 6;

[Gründe]

I.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Amberg vom 30.03.2021, Az. 12 O 725/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

II.