Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.09.2014 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 18.03.2014 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.273,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.165,63 € seit dem 01.04.2014, aus je 2.779,56 € seit dem 01.05., 01.06., 01.07. und 01.08.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in I. Instanz haben der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 % zu tragen. Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|