LAG Köln - Urteil vom 16.08.2017
11 Sa 1128/15
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1161/15

Wirksamkeit der Zuweisung einer neuen Tätigkeit ohne Beibehaltung des bisher bestehenden Status eines außertariflichen Angestellten

LAG Köln, Urteil vom 16.08.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 1128/15

DRsp Nr. 2018/2039

Wirksamkeit der Zuweisung einer neuen Tätigkeit ohne Beibehaltung des bisher bestehenden Status eines außertariflichen Angestellten

1. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht einseitig eine neue Tätigkeit zuweisen, wenn diese mit dem Verlust des Status eines außertariflichen Angestellten verbunden ist. 2. Von einem Einverständnis des Arbeitnehmers kann auch dann, wenn er an der Umorganisation und der Ausgestaltung seines neuen Aufgabenbereichs mitgewirkt hat, nicht ausgegangen werden, wenn für ihn Voraussetzung hierfür die Einigung über eine finanzielle Entschädigung war, die bisher noch nicht zustande gekommen ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.10.2015 - 8 Ca 1161/15 d - sowie die Anschlussberufung des Klägers werden jeweils kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Arbeitszuweisung und den Beschäftigungsanspruch.