OLG Düsseldorf - Urteil vom 06.07.2017
20 U 91/16
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 12.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 339/15

Wirksamkeit des Widerrufs eines DarlehensvertragesWiderruf nach Ablösung von DarlehnsverträgenFehlendes Umstandsmoment

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2017 - Aktenzeichen 20 U 91/16

DRsp Nr. 2020/14258

Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages Widerruf nach Ablösung von Darlehnsverträgen Fehlendes Umstandsmoment

Allein der Umstand, dass Darlehensverträge abgelöst wurden die damit zusammenhängende Grundschuld "freigegeben" wurde und die Geschäftsbeziehung damit beendet war, reicht nicht aus, um von einer langandauernden Untätigkeit des Gläubigers auszugehen und sich darauf einzurichten, der Gläubiger werde sein Recht nicht mehr geltend machen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. Juli 2016 teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Darlehnsverträge mit den Nummern 67077706... und 67077709... durch die Erklärung des Klägers vom 20.05.2015 wirksam widerrufen wurden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.