Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.07.2016 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 08.03.2016 nicht aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung.
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