LAG Köln - Urteil vom 26.10.2023
8 Sa 107/23
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 18.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1134/22

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs einer angekündigten Erkrankung, beleidigender Äußerungen, sowie dem unberechtigten Abstellen eines LLWs mit Tank- und Mautkarte auf einem Autohof

LAG Köln, Urteil vom 26.10.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 107/23

DRsp Nr. 2024/3016

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs einer angekündigten Erkrankung, beleidigender Äußerungen, sowie dem unberechtigten Abstellen eines LLWs mit Tank- und Mautkarte auf einem Autohof

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs einer angekündigten Erkrankung, beleidigender Äußerungen, sowie dem unberechtigten Abstellen eines LLWs mit Tank- und Mautkarte auf einem Autohof

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.01.2023 - 4 Ca 1134/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen des Berufungsverfahrens noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung der Beklagten.