Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.05.2013 in Sachen1 Ca 5719/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung.
1) 2) 3) a) b) c)
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