LAG Köln - Urteil vom 31.10.2013
7 Sa 492/13
Normen:
§§ 1, 4, 7 KSchG; § 67 ArbGG; § 286 ZPO;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5719/12

Wirksamkeit einer betriebsbedingten KündigungBeweisbeschluss und AusforschungsbeweisZugang einer vordatierten Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 31.10.2013 - Aktenzeichen 7 Sa 492/13

DRsp Nr. 2014/11601

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung Beweisbeschluss und Ausforschungsbeweis Zugang einer vordatierten Kündigung

Zugang der Kündigungserklärung; Beweisaufnahme; Beweisbeschluss; Ausforschungsbeweis; rechtliches Gehör

In Anbetracht eines substantiierten Sachvortrags der Arbeitgeberin und einer unsubstantiierten Entgegnung des Arbeitnehmers würde eine „gegenbeweisliche" Vernehmung einer Zeugin auf einen zivilprozessual nicht zulässigen reinen Ausforschungsbeweis hinauslaufen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.05.2013 in Sachen1 Ca 5719/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§§ 1, 4, 7 KSchG; § 67 ArbGG; § 286 ZPO;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung.

1) 2) 3) a) b) c)