LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.05.2017
5 Sa 1300/16
Normen:
SGB IX § 84 Abs 2; KSchG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 07.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 50/16

Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen EingliederungsmanagementsAnspruch eines gekündigten Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung aufgrund der Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.05.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 1300/16 - Aktenzeichen 5 Sa 1303/16

DRsp Nr. 2018/16743

Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Anspruch eines gekündigten Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung aufgrund der Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses

1. Bei unterlassener Durchführung eines nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX gebotenen betrieblichen Eingliederungsmanagements vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess umfassend und detailliert vorzutragen, warum weder ein weiterer Einsatz auf dem bisherigen Arbeitsplatz, noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM in keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten.