Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Dezember 2016 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das vorbezeichnete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.164,00 € festgesetzt.
Die Berufung der Beklagten ist nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig im Beschlusswege zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|