OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.07.2022
4 U 113/21
Normen:
BGB § 275 Abs. 2; BGB § 387; BGB § 389;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 16.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 71/21

Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung eines KraftfahrzeugsUnwirksamkeit einer WiderrufsbelehrungUnzutreffende Vertragsangaben zum VerzugszinsVeräußerung des Fahrzeugs durch den Darlehensnehmer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.07.2022 - Aktenzeichen 4 U 113/21

DRsp Nr. 2022/12748

Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung Unzutreffende Vertragsangaben zum Verzugszins Veräußerung des Fahrzeugs durch den Darlehensnehmer

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 16.07.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (1 O 71/21) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird bis zum 27.04.2022 auf 33.276,20 € und ab dem 28.04.2022 auf 14.049,43 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 275 Abs. 2; BGB § 387; BGB § 389;

Gründe:

I.

Der Kläger und die beklagte Bank streiten um die Frage der Wirksamkeit und der Rechtsfolgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs.